Skandale in den Medien – Strategische und ethische Überlegungen der öffentlichen Kommunikation für den Journalismus, die Politik und die Wirtschaft

04.08.2015

Die Herstellung von Öffentlichkeit über gesellschaftlich relevante Sachverhalte in Demokratien vom Typ der Bundesrepublik Deutschland gehört traditionell zu den zentralen Aufgaben von Medien. Sie sollen die Mächtigen kontrollieren und Missstände aufdecken In dem nachfolgenden Beitrag geht es um eine Reflexion und Einordnung von Skandalen, über die in Medien berichtet worden ist. Grundsätzlich ist zu konstatieren, dass inzwischen nicht mehr nur die dafür ausgebildeten Journalisten Skandale recherchieren und aufdecken, sondern dass eine Vielzahl weiterer Akteure sich an derartigen Diskursen z. T. auch anonym über die Neuen Medien beteiligen. Durch diese Entwicklung wächst das Risiko von ungeprüften und falschen Verdächtigungen, aus denen ein öffentlicher Shitstorm entstehen kann, der für die Reputation einzelner Akteure ebenso wie für Institutionen fatale Folgen haben kann. Insofern sollen Handlungsempfehlungen gegeben werden, wie mit einer derartigen Skandalberichterstattung konstruktiv umgegangen werden kann und welche normativen Rahmenbedingungen notwendig sind, um Fehlentwicklungen zu vermeiden.


Prof. Dr. Christian Schicha, akademischer Leiter der MD.H Düsseldorf

Öffentlichkeiten

Öffentlichkeit wird als Kommunikationssystem interpretiert, in dem Informationen und Meinungen artikuliert und ausgetauscht werden. Zentral ist vor allem der offene Zugang zu Informationen ohne Blockaden. Die Herstellung von Öffentlichkeit im Verständnis einer Kontroll- und Kritikfunktion über die Medien dient der Transparenz über gesellschaftlich relevante Entwicklungen, informiert über die Ziele von Interessensgemeinschaften und ist grundgesetzlich durch die Meinungs-, Rede-, Versammlungs- und Pressefreiheit geschützt.

Öffentlichkeit wird als der zentrale Bereich moderner Gesellschaften klassifiziert, da sich eine Gesellschaft als solche erkennt und konstituiert. Damit ist aber kein spezifischer Ort im Verständnis eines räumlichen Forums gemeint, sondern die Option, in verschiedenen Kontexten und Formen öffentliche Austauschprozesse zu bewerkstelligen. Öffentlichkeit als gesellschaftliches Phänomen ist demzufolge dezentral.

Neben der raumzeitlichen Abgrenzung fungiert Öffentlichkeit auch als Prozess. Sie wird immer neu manifestiert und ist niemals abgeschlossen. In diesem Verständnis ist sie auch offen für neue Einflüsse und Akteure.

Insgesamt kann von einer gesamtgesellschaftlichen Öffentlichkeit in modernen Gesellschaften vom Typ der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr ausgegangen werden. Sie wird vielmehr durch eine Vielzahl von Gruppen- und Spezialöffentlichkeiten ersetzt, die sich über die unterschiedlichsten Kanäle artikulieren. Es kann also die eine Öffentlichkeit in einer komplexen und ausdifferenzierten Gesellschaft nicht geben. Sie bildet sich vielmehr auf verschiedenen Ebenen heraus. Medien bilden den weitestgehenden Zusammenhang der Öffentlichkeit, der in ausdifferenzierten Gesellschaften überhaupt möglich ist (vgl. Schicha 2010).

Medienöffentlichkeiten

Reichweiten

Mit dem Entstehen der Massenmedien haben sich die Öffentlichkeitsformen verändert, denn aus den realen Formen der Face-to-face-Öffentlichkeit (u. a. Marktplatz, Straße) haben sich zunächst weitergehende Versammlungsöffentlichkeiten herausgebildet (u. a. Theater, Zirkus), die durch massenmediale Medienöffentlichkeiten ergänzt worden sind, die nicht mehr an einen raum-zeitlichen Ort gebunden sind und auch virtuelle Orte des Austausches durch das Internet umfassen und potenziell weltweit wahrgenommen und aktiv mitgestaltet werden können. Durch die Handynutzung im öffentlichen Raum fallen Schranken weg, die durch Einrichtungen wie Telefonzellen gegeben waren. Dort wurden einstmals in geschlossen Räumen Informationen ausgetauscht, die nur die Adressaten erreichten. Heute werden die Menschen im öffentlichen Raum auch unfreiwillig Zeugen von den Bekenntnissen ihrer Mitbürger, die auf der Straße, in Lokalen oder öffentlichen Verkehrsmitteln ausgetauscht werden (vgl. Klimek 2013).

Publizität als Norm

Medienöffentlichkeiten bilden eine Pluralität, die sich aus unterschiedlichen Techniken (u. a. Print und Rundfunk) sowie öffentlich-rechtlichen und privat-kommerziellen Organisationsformen und Trägern zusammensetzen. Ihre Inhalte werden durch spezifische Medienstrategien (u. a. Orientierung an Auswahlkriterien der Verkürzung, Vereinfachung, Personalisierung und Unterhaltungszentrierung) im Rahmen der konkreten Programmausgestaltung geprägt, um Interesse beim Publikum zu erzeugen. Sie informieren über Entwicklungen, die über den individuellen Erfahrungshorizont hinausgehen und bilden somit ein frei zugängliches Podium, das Wissen verfügbar macht und einordnet. Verständigung, Urteilsvermögen, Sachkenntnis und Integrationsfähigkeit sollen nach diesem idealtypischen Verständnis durch die Berichterstattung über die massenmedialen Kanäle bedient werden. Die Massenmedien verfügen einerseits über einen integrierenden und festigenden Charakter, andererseits kommt ihnen aber auch eine innovative Funktion zu, indem sie über Ereignisse, Neuigkeiten und Tendenzen für Veränderungen berichten und Wertewandlungsprozesse dokumentieren. Die aus der Fülle von Ereignissen selektierten Themen stellen Aufmerksamkeitsregeln zur Sicherung der Anschlussfähigkeit von Kommunikation im Hinblick auf die öffentliche Meinung dar, wodurch unterschiedliche Positionen sichtbar werden (vgl. Schicha 2010).

Orientierung an Nachrichtenfaktoren

Die Vermittlungsprozesse in den Medien unterliegen einer Reihe von Selektions-, Gewichtungs- und Darstellungskriterien. Durch die zeitlich und räumlich vorherrschenden Begrenzungen bei der Informationsvermittlung ergeben sich Verzerrungen durch die Notwendigkeit der Komplexitätsreduktion. Die Orientierung an Nachrichtenfaktoren führt zudem dazu, dass nicht immer zwingend Relevantes, sondern vermeintlich Interessantes berichtet wird.

„Massenmedien organisieren Öffentlichkeit, insofern sie selektieren und präzisieren, kontextualisieren und illustrieren, weiter entwickeln, prognostizieren, kommentieren und isolisieren und all das ihrem Publikum zur Kenntnis bringen“ (Krotz 2002: 47).

Insofern findet zumindest über die klassischen Massenmedien keine symmetrische Dialogorientierung statt, bei der die rationale Prüfung von Geltungsansprüchen im Mittelpunkt steht. Die uneingeschränkte Information und Chancengleichheit findet ebenso wenig statt wie die Möglichkeit zur Interaktion. Es handelt sich primär um Prozesse der einseitigen Informationsaufnahme, die jedoch Anschlussdiskurse zulassen. Die Onlinekommunikation liefert hier jedoch bessere Möglichkeiten. Durch die diskursive Dialogstruktur ist ein Austausch von Argumenten möglich. Die technische Infrastruktur ermöglicht eine Feedbackorientierung, die ein zielgruppenorientiertes Beziehungsmanagement ermöglicht.

Neue Diskursteilnehmer durch Neue Medien

Während Journalisten und Öffentlichkeitsarbeiter lange die Inszenierungsdominanz bei der Vermittlung und Einordnung von Themen und Meldungen innehatten, beteiligen sich durch neue Medien an derartigen Debatten nun auch Bürger ohne einen journalistischen Hintergrund. Es wird getwittert und gebloggt. Über soziale Netzwerke werden Informationen und Fotos z. T. anonym geschaltet. Ein Impressum ist teilweise nicht mehr vorhanden. Jeder, der über die technische Infrastruktur und ein entsprechendes Wissen verfügt, kann sich an Debatten beteiligen (vgl. Pentzold/Katzenbach/Fraas 2014).

Insgesamt werden an die Online-Kommunikation die gleichen normativen Ansprüche für die Herstellung von Öffentlichkeit zu relevanten Themen und Ereignissen gestellt, die auch über die klassischen Medienkanäle vermittelt werden sollten. Im Web 2.0 existiert zusätzlich eine diskursive Dialogstruktur, die den Austausch von Interaktionen und Argumenten und daraus resultierend die öffentliche Meinungs- und Willensbildung ideal typischerweise fördern kann, um Glaubwürdigkeit und Vertrauen aufzubauen (vgl. Zerfaß/Pleil 2012). Häufig geht es aber nur um Unterhaltung und Selbstdarstellung. Sogenannte „You Tube-Berühmtheiten“ präsentieren im Internet selbst produzierte Videos und suchen Anerkennung durch eine möglichst hohe Klickrate und positive Kommentare (vgl. Schuegraf 2013). In Social-Media-Foren wie Facebook werden Rezipienten zu Produzenten (Prosumer), indem sie Beiträge einstellen und bewerten und somit zu einer neuen Gemeinschafts- und Identitätsbildung beitragen (vgl. Keller 2013).

Risiken durch offene Strukturen im Internet

Die Kommunikation im Internet ist mit erheblichen Risiken verbunden. Sie stellt eine ideale Plattform für Verschwörungstheorien, Gerüchte, Lügen, falsche Anschuldigungen und Skandalisierungen dar. Dort besteht die Möglichkeit, anonyme Einträge einzustellen. Es werden negative Bewertungen vorgenommen, die auch dann kaum zu entfernen sind, selbst wenn sie sich als unangemessen und haltlos herausstellen. Vertreter neuer sozialer Bewegungen, wie auch „normale“ Bürger können ihrem Ärger über Blogs im Internet Raum geben, sich mit Gleichgesinnten via Twitter vernetzen und damit eine hohe öffentliche Aufmerksamkeit erreichen, die dazu führen kann, dass der Reputation des Beschuldigten ungerechtfertigter Schaden zugeführt werden kann.

Im Gegensatz zu den klassischen Medien zeichnet sich die Online-Kommunikation durch einen höheren Beschleunigungsgrad aus. Es ist technisch kein Problem, Mitteilungen in Echtzeit an ein breites Publikum kostenlos zu verschicken, welches direkt darauf reagieren kann. Somit ist ein rasches Feedback möglich.

Statusmeldungen werden bei Facebook gepostet. Die Selbstdarstellung findet sich bei Xing wieder. Wikipedia-Einträge dienen der Wissensvermittlung und Eigenwerbung. Online-Communities bieten als Beziehungsnetzwerke einen konstruktiven Raum für Diskussionen, können aber aus kommerziellen Gründen auch zur Datenverwertung genutzt werden. (vgl. Deutschlandradio 2013). Insofern lassen sich konstruktive Entwicklungen aufzeigen, die unter dem Stichwort „Schwarmintelligenz“ subsumiert werden können. Gleichwohl lassen sich aber auch destruktive Entwicklungen benennen, die Personen oder Gruppen massiv schaden können.

Dies hängt auch damit zusammen, dass sich durch die Neuen Medien die Geschwindigkeit der Informationsübertragung rasant erhöht hat, was dazu führen kann, dass die Maxime Gründlichkeit von Schnelligkeit z. B. im Journalismus eine höhere Priorität erlangt. In diesem Fall werden dann Informationen ohne ausreichende Recherche weitergegeben. Die Anzahl der Falschmeldungen, Verschwörungstheorien und Beschimpfungen gegenüber Personen, Organisationen und Institutionen nimmt schon aufgrund des quantitativ wachsenden Anteils an Diskursteilnehmern stetig zu.

Veränderungen der Kommunikation

Mit 40 Millionen Nutzerinnen und Nutzern sind rund die Hälfte aller Bundesbürger Mitglied in mindestens einem sozialen Netzwerk. Dies sind etwa 75 % aller Internetnutzer (vgl. Grimm/Zöllner 2012). Faktisch haben sich soziale Netzwerke zu lukrativen Geschäftsmodellen entwickelt. Aufgrund der Reichweite und der Folgen derartiger Aktivitäten hat die öffentliche Debatte um die Veränderung von Privatheit durch die auf Werbeeinnahmen angewiesenen sozialen Netzwerke wie Facebook in den letzten Jahren rasant zugenommen. Jugendliche Nutzer sind der aktuellen JIM-Studie zufolge in der Regel drei Stunden am Tag in sozialen Netzwerken aktiv (vgl. Medienpädagogischer Forschungsverband Südwest 2013). Sie geben ihre Daten bisweilen sorglos an die virtuelle Öffentlichkeit weiter, ohne sich über die daraus resultierenden langfristigen Konsequenzen im Klaren zu sein. Einstmals geschützte Kommunikationsräume werden geöffnet. Daten können somit weltweit abgerufen und verbreitet werden:

„Aufzeichnungsmedien wie Handys, Digitalkameras, leistungsstarke Computer, Verbreitungsmedien im Social Web, also Netzwerk- und Multimediaplattformen wie Facebook, Twitter oder YouTube, persönliche Websites und Wikis sind die neuartigen Instrumente solcher Skandalisierungsprozesse. Sie liegen heute potenziell in den Händen aller“ (Detel 2013: 57).

Grundsätzlich sind Daten im Internet weltweit für jeden abrufbar und dauerhaft verfügbar. Theoretisch kann jeder beobachtet werden und wird selbst zum Beobachter und damit zum Erzeuger oder Objekt eines Skandals (vgl. Pörksen/Detel 2012). So werden z. B. enorme Datenmengen mit skandalösem Inhalt durch Organisationen wie Wikileaks oder ehemalige Geheimdienstmitarbeiter wie Edward Snowden auch mit Unterstützung von internationalen Qualitätsmedien ins Netz gestellt, die Skandale und Missstände deutlich machen und so für die breite Öffentlichkeit sichtbar sind (vgl. Schicha 2012, Schrader 2014).

Faktisch gilt, dass einmal ins Netz gestellte Daten schwer oder gar nicht zu löschen sind. Private Daten sind daher gegen Missbrauch zu schützen (vgl. Heuer 2013). Faktisch nutzen kommerzielle Anbieter die Möglichkeit, Kundendaten zu sammeln, um Kaufprofile zu erstellen (vgl. Marquardt 2012). Doch es gibt auch Formen der freiwilligen Offenbarung, wenn Personen private Informationen ins Netz stellen. Sie artikulieren ihre politische Meinung, berichten über ihre Krankengeschichte und haben keine Hemmungen, „sich online zu entblößen“ (Tönnesmann 2013: 47)

Debatin (2012) weist darauf hin, dass im Netz häufig Sachverhalte geäußert werden, die im realen Dialog so nicht artikuliert werden. Die Hemmschwelle scheint geringer zu sein, weniger überlegte Statements zu artikulieren. Es darf aber nicht übersehen werden, dass derartige Bemerkungen in sozialen Netzwerken theoretisch die ganze Internetgemeinschaft erreichen können. Übergriffe und Pöbeleien durch diffamierende Texte und Bilder (Cyberbulling, -mobbing, -stalking) verstoßen gegen die Menschenwürde. Diese kann dann auch durch Schmähkritik in sozialen Netzwerken, über Blogs und Kommentare auf Internetseiten erfolgen. Durch Handy-Videos, Twitter-Botschaften, SMS-Nachrichten können Informationen und Dokumente rasent schnell an eine Vielzahl von Nutzern verbreitet werden.

Grundsätzlich ist zu differenzieren zwischen gerechtfertigter Kritik an Personen oder Institutionen und Statements, die nur das Ziel haben, destruktiv zu agieren, um Einzelnen oder Gruppen zu schaden. Besonders problematisch für die Reputation einzelner oder Gruppen ist ein virtueller Shitstorm, der wie folgt definiert wird:

„Der Begriff steht für einen online aufflackernden, sich rasend steigernden Sturm der Empörung, der sich gegen Einzelne, aber auch gegen Gruppen oder Unternehmen richten kann“ (Pörksen/Detel 2012: 114).

In derartigen Fällen können auch Skandalvorwürfe erfolgen, die dann gerechtfertigt sein können, wenn die entsprechenden Anschuldigungen den Tatsachen entsprechen. Wenn Vorwürfe berechtigt sind, sollte darauf offen, transparent und ggf. mit einer Entschuldigung und dem einzuhaltenden Versprechen einer Fehlerkorrektur reagiert werden, um Schadensbegrenzung zu betreiben (vgl. o. V. 2014). Vielfach handelt es sich aber um ungerechtfertigte Kritik, die sich bei gründlicher Prüfung nicht belegen lässt.

Es ist wichtig, die Merkmale, Bereiche und einschlägigen Falltypen herauszuarbeiten, die im Rahmen der Skandalisierung relevant sind, um Bewertungsmaßstäbe für ihre Einschätzung und Beurteilung zu erhalten.

Bedeutung und Reichweite von Skandalen

Obwohl jeder Skandal einzigartig ist, besitzen alle Skandale gemeinsame Merkmale. Es erfolgt ein Verstoß gegen die herrschende Ordnung oder das geltende Recht, aus dem ein Schaden resultiert, der einem oder mehreren Tätern aber auch Vereinen, Parteien und Unternehmen zugeschrieben werden kann (vgl. Kepplinger 2012).

An einem Skandal sind stets verschiedene Akteure beteiligt. Es gibt einen Skandalierten, der einer relevanten Verfehlung bezichtigt wird. Dann existieren ein Skandalisierer der diese Verfehlung öffentlich macht und Medien, die darüber berichten (vgl. Bulkow/Petersen 2011). Darüber hinaus gibt es öffentliche Reaktionen, die Anschlussdiskurse und -berichte erzeugen können.

Jeder Skandal umfasst bestimmte Zyklen, die sich in die Latenz-, Aufschwungs-, Etablierungs- und Abschwungphase einteilen lassen können. In der Latenzphase befinden sich die Handlungen, die den später anzuprangernden Skandal ausmachen. Die eigentliche Enthüllung durch die Medien wird in der Aufschwungphase angesiedelt. Die Etablierungsphase umfasst den Zeitraum der öffentlichen Debatte und Bewertung des Skandals, die bereits negative Konsequenzen für den Skandalisierten haben kann. In der Abschwungphase lassen das öffentliche Interesse und die Berichterstattung nach (vgl. Burkhardt 2006).

„Da wo Scandalum ist, ist Ärger.“ Auf diese kurze Formel bringt Burkhardt (2006: 71) die Debatte um die negative Konnotation von Skandalen. Es geht um Streit und Auseinandersetzungen, um Eifersucht, Neid und Schmach. Der Skandal stellt einen Bruch von Normen und Konventionen dar und avanciert zu einer moralischen Kategorie. Die Entrüstung über skandalträchtige Ereignisse führt zur Aufregung. Durch die Überschreitung moralischer Grenzen wird ein Missstand diagnostiziert, der Anstoß erregt. Soziale Werte, Normen oder moralische Codes werden verletzt. Die Reputation der Skandalverursacher ist nachhaltig beeinträchtigt und kann zu einem massiven Vertrauensbruch führen. Demzufolge sollen Skandale aus Sicht der Verursacher möglichst nicht an das Licht der Öffentlichkeit gelangen, damit eine Rufschädigung vermieden wird.

Insgesamt umfasst der Skandal im Gegensatz zum Gerücht die drei Komponenten Verfehlung, Enthüllung und Entrüstung (vgl. Hondrich 2002). Dabei findet zunächst eine moralische oder justitiable Verfehlung einer Person oder Institution statt. Im Anschluss daran wird die Verfehlung enthüllt. Schließlich ist eine öffentlich breit geteilte Empörung über das Geschehen zu beobachten. Wer einen Skandal auslöst, stellt die bestehende Ordnung in Frage und provoziert den Eklat. Bestehende Schamgrenzen und Anstandsregeln werden verletzt. Insgesamt verfügen Skandale über eine große Anziehungskraft, da sie ein hohes Unterhaltungspotenzial besitzen. Entrüstung und Betroffenheit verschaffen den Rezipienten einen Erlebniswert. Darüber hinaus lassen sich zahlreiche Nachrichtenfaktoren wie Überraschung, Prominenz, Negativität und Konflikt mit Skandalen in Verbindung bringen.

Skandalöses Verhalten findet sich in der Wirtschaft, der Politik, der Kunst, dem Sport, den Medien und der Verwaltung. Moralische Verfehlungen von Personen und Personengruppen können – je nach Tragweite – als Skandale klassifiziert werden, sofern allgemein anerkannte Maßstäbe verletzt werden und damit in Unordnung geraten. Die Voraussetzung für die Skandalisierung ist ein persönlicher Vorsatz des Beschuldigten, sofern z. B. der Vorwurf der Korruption, Bestechung oder persönlicher Vorteilsnahme aus niederen Motiven erfolgt (vgl. Imhof 2002).

Skandale erzeugen öffentliche Empörung und Anschlussdiskurse. Wenn darüber berichtet wird, ist das öffentliche Interesse groß. Skandalmeldungen erreichen ein breites Publikum, was sich positiv auf Einschaltquoten, den Verkauf von Printprodukten oder Klickraten im Internet auswirkt. Eine große Wirkung wird vor allem dann entfaltet, wenn es sich bei den Skandalvorwürfen um prominente Personen, Parteien oder Wirtschaftsunternehmen handelt. Besonders interessant ist ein durch die Medien aufgedecktes skandalöses Verhalten dann, wenn bestimmte moralische Erwartungen an eine Person erschüttert werden, die aufgrund ihrer Position oder eigener moralischer Ansprüche an das Verhalten anderer eine besonders hohe Reputation besitzen sollte. Dann geht es z. B. um Fälle, in denen Akteure Bescheidenheit und soziales Engagement fordern und dann bei der Steuerhinterziehung ertappt werden. Eine große öffentliche Empörung lösen auch Personen mit einer besonderen Verantwortung für andere – wie z.B. Politiker, Lehrer oder Priester aus, sofern ihnen ein Verhalten nachgewiesen werden kann, was anderen geschadet hat.

Normen und Werte

Inhaltlich geht es bei Skandalen immer um die Überschreitung von gesellschaftlich vorgegebenen Normen und Werten, die sich im Laufe der Zeit wandeln können. So ist z. B. die Homosexualität eines Politikers oder gar die Ehescheidung inzwischen in Deutschland kein Skandal mehr (vgl. Bulkow/Petersen 2011).

Skandale gelten als Verstöße, die sich gegen wirtschaftliche, politische oder gesellschaftliche Normen und Werte richten und daher geächtet werden können (vgl. Mork 2007). Im Mittelpunkt stehen stets menschliche Handlungen oder Unterlassungen. Ein skandalöses Unterlassungsdelikt kann z. B. stattfinden, wenn Hilfe in konkreten Notsituationen unterlassen wird. In der Regel geht es bei der Bewertung des potenziellen Skandals primär um die Verletzung von konkreten Werten auf ganz unterschiedliche Ebenen, zu denen u. a. Treue, Nächstenliebe und Freiheit gehören. Von besonderem öffentlichem Interesse sind „Normüberschreitungen im besonders anschaulichen Zusammenhang Liebe, Sexualität, Finanzen und politische Macht“ (vgl. Bulkow/Peterson 2011: 15). Es geht stets auch um die Kategorien Vertrauen und Glaubwürdigkeit. Sofern es Normverletzungen gibt, werden die beschuldigten Akteure an den (medialen) Pranger gestellt. Der Skandal geht mit dem Verlust an Reputation und Ehre einher. Dann ist von Sündern und Schande die Rede, da der praktizierte oder angenommene Normbruch zu einer allgemeinen Empörung führt, die entsprechend negativ konnotiert wird. Es wird vom Beschuldigten sogar eine Beichte erwartet. Im Falle eines großflächigen Skandals ist auch von Sumpf oder Seuche die Rede.

Vorurteile

Skandale lassen sich zwar anhand von bestimmten Maßstäben konkret beurteilen, gleichwohl hängt die Bewertung des Empörungsgrades über bestimmte Verfehlungen auch von individuellen und kollektiven Sichtweisen, Erfahrungen und normativen Einstellungen ab.

„Sind Schemata einmal etabliert, erscheinen alle Fakten und Interpretationen, die ihnen widersprechen, als faktisch oder irreführend, als Übertreibung oder Untertreibung. Dagegen wird alles, was die Schemata zu bestätigen scheint, bereitwillig akzeptiert und notfalls stimmig gemacht. Geglaubt wird nur noch, was zum Schema passt. Die eigene Sichtweise erscheint dabei nicht als subjektive Meinung, sondern als objektive Einsicht in die Natur der Sache“ (Kepplinger 2012: 25).

Es fällt häufig schwer, eigene Vorurteile zu revidieren, konträre Meinungen zu akzeptieren und sich selbst in seiner Einschätzung zu korrigieren. Wenn Journalisten beispielsweise einen Wirtschaftsskandal aufdecken möchten, von dessen Existenz sie überzeugt sind, dann fällt es nicht leicht zu akzeptieren, dass nach näherer Prüfung an den erhobenen Vorwürfen ggf. nichts dran ist. Dies dokumentiert dann auch die eigene Fehleinschätzung, die nur ungern zugegeben wird. Zudem ist ja auch der Druck da, eine Geschichte zu publizieren. Dies kann dann auch dazu führen, dass nur geringe Verfehlungen zu einem Skandal aufgebauscht werden.

Zudem neigen Journalisten dazu, Themen aufzugreifen, die von anderen Kollegen bereits bearbeitet werden. Eine kollektive Skandalberichterstattung erzeugt „Trittbrettfahrer“ (Kepplinger 2009: 185), die sich an den Skandalisierungstrend zu einem bestimmten Thema beteiligen, auch wenn ggf. gar keine Substanz und Relevanz vorhanden ist. Die Skandalauswahl und -bewertung folgt Trends und Zyklen. Der eigentliche Umfang und die Schwere des Vergehens sind hierbei nicht zwingend ausschlaggebend.

„Trotzdem glaubt auch bei Skandalen jeder, er urteile unabhängig von den anderen – sozusagen aus eigener Einsicht. Jeder betrachtet sich fälschlicherweise als autonome Person: Was sie für ein individuelles Urteil halten, ist einer sich selbst bestärkenden Glaubensgemeinschaft.“ (Kepplinger 2012, S. 28).

Menschen neigen dazu, sich bestimmten (Vor-)Urteilen anzuschließen und den neutralen und unabhängigen Blick gerade dann zu verlieren, wenn eine emotionale Empörungswelle die öffentliche Debatte prägt.

Möglichkeiten der Analyse

Es gibt unterschiedliche Zugänge, um Skandale zu untersuchen. So bietet es sich zunächst an, die Geschichte und Veränderungen von Normen im Lichte der Öffentlichkeit zu untersuchen, die Skandalbewertungen nach sich gezogen haben. Desweiteren kann aufgezeigt werden, wie unterschiedliche Mediengattungen wie der Boulevard- und Qualitätsjournalismus Skandalisierungen publizistisch erörtern. Sofern der Verlauf einzelner Skandale rekonstruiert wird, kann herausgearbeitet werden, ob die Kritik an die vermeintlichen oder tatsächlichen Skandalverursacher berechtigt ist oder nicht. Darüber hinaus ist es auch möglich, die Rolle von Personen oder Organisationen zu untersuchen, die an Skandalen beteiligt sind. Dazu gehören auch die Medien, die Skandale öffentlich machen und die Reaktionen des Publikums. Weiterhin besteht die Option, die grundlegenden Mechanismen von Skandalen aufzuzeigen. Hier werden z.B. Verläufe systematisch herausgearbeitet, die im Rahmen der Skandalisierung beobachtet werden könne, um charakteristische Merkmale erkennen und bewerten zu können (vgl. Kepplinger 2012).

Medienskandale

Medien als Wirtschaftsunternehmen

Einige Journalisten orientieren sich weniger an der Unschuldsvermutung oder der Beachtung des Persönlichkeitsschutzes, sondern primär daran, möglichst schnell entsprechende Meldungen und Berichte zu veröffentlichen, um damit Geld zu verdienen. Medien, die zugleich ein Wirtschafts- und Kulturgut sind, arbeiten in der Regel profitorientiert, müssen rentabel wirtschaften und stehen in Konkurrenz zu ihren Mitbewerbern. Sie funktionieren nach dem Marktmodell, sofern von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland einmal abgesehen wird. Letztere finanzieren sich zum Großteil über die Gebühren der Zuschauer und besitzen einen Programmauftrag im Sinne eines Integrationsmodells, um auch ihrer Informationspflicht über gesellschaftlich relevante Sachverhalte nachzukommen.

Die meisten Medienbetriebe sind hingegen wirtschaftlich abhängig von der Resonanz der Rezipienten, die sich je nach Medium von Internet-Klicks, Rundfunk-Einschaltquoten oder dem Verkauf von Printprodukten messen lässt. Die Quote und die Auflage bestimmen die Werbepreise, die für die Existenz von Medienbetrieben unverzichtbar sind, sofern keine Subventionierung oder Gebührenfinanzierung erfolgt (vgl. Friedrichsen/Gertler 2011). Insofern ist die Skandalisierung ein beliebtes Instrument, um die Aufmerksamkeit zu wecken, die ökonomisch erfolgsversprechend sein kann.

Stand der Forschung

Beim Blick auf die einschlägige „Medienskandalliteratur“ fällt auf, dass der Blick primär auf einschlägige Fallbeispiele gelegt wird. Hingewiesen sei hier exemplarisch auf die Publikation von Stephan Lamprecht (2013). Er liefert einen Überblick über Lügen, Skandale und Intrigen. Das Spektrum reicht von Medizinskandalen über Sportskandale, politische Skandale, Drogenskandale und Medienskandale bis hin zu Sexskandalen.

Ein primär theoretischer Zugang zum Phänomen der Medienskandale aus einer wissenssoziologischen Perspektive wird von Burkhardt (2006) vorgenommen. Der Autor greift unter Rekurs auf konkrete Fälle auf Konzepte des Konstruktivismus sowie der Diskurs-, Narrations- und Systemtheorie zurück, um die Funktionen von Medienskandalen für das kollektive Differenz- und Identitätsmanagement der Gesellschaft aufzuzeigen.

Die Monographie von Kepplinger (2005) setzt sich der Frage auseinander, wie aus einem Missstand ein Skandal wird, in welcher Form Täter zu Opfer avancieren und inwiefern sich bei einem zunächst desinteressierten Publikum Empörung einstellt.

Gleich zwei Publikationen beschäftigen sich systematisch mit skandalösem Kampagnenjournalismus. Scherz und Schuler (2007) dokumentieren in ihrem Sammelband ausgewählte Fälle, bei denen Prominente und Nicht-Prominente sich willkürlichen medialen Angriffen u. a. in Boulevardzeitungen wie BILD ausgesetzt sahen. Gmür (2007) greift in seiner Monografie Rufmordfälle auf, deren typische Muster aufgezeigt, eingeordnet und bewertet werden. Beide Bücher liefern zentrale Analysekategorien, die wertvolle Anknüpfungspunkte für weitere Untersuchungen liefern. Konstruktiv werden konkrete Kriterien benannt, um Verfehlungen und Missstände zu reduzieren.

Der Interviewband von Bergmann und Pörksen (2009) schließlich widmet sich Journalisten, die Skandale aufgedeckt haben oder in anderen Fällen selbst in Medienskandale involviert waren.

Bulkow und Petersen (2011) kümmern sich in Ihrem Sammelband um die „Strukturen und Strategien öffentlicher Aufmerksamkeitserzeugung“ von Skandalen anhand von konkreten Fallanalysen in der Politik, in den Medien und in der Kunst aus einer interdisziplinären Perspektive mit unterschiedlichen methodischen Zugängen.
Dass der Kampf um die Aufmerksamkeit und Schlagzeilen unter Konkurrenzbedingungen auch zu journalistischen Fehleinschätzungen und einer unangemessenen Skandalisierung führen kann, dokumentiert der Band von Zimmermann (2011), der sich mit Verfehlungen innerhalb der Schweizer Medienlandschaft beschäftigt hat.

Wie Medien Skandale „machen“

Skandale werden von den Medien nicht nur aufgegriffen, sondern anhand spezifischer Produktionsbedingungen, sowie Verarbeitungs- und Präsentationslogiken konstruiert, die sich auch am Nachrichtenwert orientieren.

„Die Medien decken keine Skandale auf. Skandale sind keine vorgegebenen Sachverhalte, die man aufdecken und berichten kann, sondern die Folge öffentlicher Kommunikation über Missstände“ (Kepplinger 2012: 77).

Medien machen Missstände zu Skandalen, indem sie von ihnen angeprangert werden. Sie haben im Rahmen ihrer Kontroll- und Kritikfunktion die Aufgabe, gesellschaftlich relevante Skandale aufzudecken und öffentlich zu machen. Der investigative Journalismus hat hier wichtige Arbeit geleistet. So wurde u. a. die Watergate-Affäre 1973–1974 in den USA durch die Recherche der Washington-Post-Journalisten Bob Woodward und Carl Bernstein ans Licht gebracht, die dazu geführt hat, dass der damalige amerikanische Präsident Richard Nixon zurücktreten musste. Neben Umwelt-, Wirtschafts- und Sportskandalen standen auch in Deutschland in den letzten Jahren zahlreiche politischen Skandale im Mittelpunkt des Interesses, die von investigativen Journalisten ans Licht der Öffentlichkeit gebracht werden konnten (vgl. Kamps 2007). Das Aufspüren von derartigen Missständen ist für freie Gemeinschaften von zentraler Bedeutung. Nur in den Gesellschaften, in denen Pressefreiheit herrscht und wo Journalisten die Möglichkeit besitzen, frei und ohne politischen Druck zu recherchieren, um Missstände und Skandale transparent zu machen, kann eine Demokratie funktionieren. Gleichwohl sind Skandale „keine vorgegebenen Sachverhalte, die man aufdecken und berichten kann, sondern die Folge der öffentlichen Kommunikation über Missstände“ (vgl. Kepplinger 2005: 63) Der Maßstab zur Beurteilung von Skandalen wandelt sich im Laufe der Zeit und ist stets von den gängigen Norm- und Wertmaßstäben der entsprechenden Gemeinschaft abhängig.

Es wird allgemein davon ausgegangen, dass Massenmedien Skandale aufdecken. Kepplinger (2009) zufolge werden jedoch Missstände von Journalisten als empörend klassifiziert. Es hängt also auch von der Einschätzung der Berichterstatter ab, ob ein Missstand oder Fehlverhalten als skandalös bewertet wird oder nicht. Bei der Bewertung werden implizit oder explizit eine Reihe von Grundsatzfragen gestellt, um den potenziellen Grad der Skandalisierung durch die Verursacher zu eruieren (vgl. Kepplinger/Ehmig/Hartung 2002):

  • Wird die Existenz eines behaupteten Vorwurfes zugegeben oder bestritten?
  • Ist der Vorwurf einer einzelnen Person zuzuschreiben oder sind widrige strukturelle Ursachen dafür verantwortlich?
  • Waren die Folgen des Fehlverhaltens bekannt oder nicht?
  • Hätte es die Möglichkeit gegeben, negative Konsequenzen ggf. rechtzeitig abzuwehren?
  • Sind konkrete Personen geschädigt worden?
  • Ist Druck auf den Verursacher ausgeübt worden, das ein Fehlverhalten erklären oder sogar legitimieren kann?

Neben der notwendigen Aufklärung neigen Medien aber auch zu unangemessenen Dramatisierungen. Zwar müssen komplexe Sachverhalte sich im Rahmen der Berichterstattung zumindest durch die Überschrift – die auf die Meldungen aufmerksam machen sollen – auf wenige Schlagworte reduzieren. Schlagzeilen, die speziell in den Boulevardmedien mit Begriffen wie Desaster, Störfall, Bedrohung, Gift oder Lebensgefährdung operieren, wecken zwar öffentliches Interesse, sind aber häufig übertrieben. Kepplinger (2012: 50 f.) differenziert hier zwischen unterschiedlichen Typen, als Skandale klassifiziert werden:

  • Horror-Etiketten (z. B. Waldsterben, Giftregen, Killerbakterien),
  • Katastrophen-Suggestionen (z. B. Vogelgrippe, Schweinegrippe, Super-GAU),
  • Katastrophen-Collagen (z. B. Aidsviren, Rinderwahnsinn, Schweinepest).

Hierbei wird auch mit dramatisierenden Bildern gearbeitet, um den Ernst der Situation zu dokumentieren. Wenn Ärzte und Pfleger einen Schutzanzug und Mundschutz tragen, wird das Bedrohungspotenzial, z. B. von ansteckenden Krankheiten zusätzlich visuell unterstrichen. Darüber hinaus kann auch durch optische Mittel wie den Einsatz von Zeitlupen, Schwarz-Weiß-Aufnahmen, Texteinblendungen oder Vergrößerungen gearbeitet werden. Wenn dann auch noch emotionalisierende Trauermusik eingespielt wird, ist die Dramaturgie perfekt, die Ängste, Empörung und Wut erzeugen kann. Durch derartige Inszenierungsstrategien kann es zu unangemessenen Übertreibungen kommen, die dem faktischen Skandalisierungsgrad u. U. konträr gegenüberstehen.

Neben der konstruktiven Skandalaufdeckung können Medienberichterstatter jedoch auch selbst in Skandale verwickelt sein, wie die nachfolgenden Beispiele dokumentieren (vgl. Schicha 2013).

Journalistische Skandale

Die solide Recherche unter Berücksichtigung mindestens zweier Quellen gilt als Basis jeder seriösen Berichterstattung. Dennoch werden frei erfundene Berichte immer wieder ausgestrahlt oder gedruckt. Dies dokumentiert das eklatante Versagen der journalistischen Sorgfaltspflicht. Skandale, an denen Journalisten selbst beteiligt waren, sind ebenfalls publizistisch aufgearbeitet worden (vgl. Schicha 2013)

Die Berichterstattung im „Fall Sebnitz“ über ein angeblich von Skinheads ertränktes Kind mit Migrationshintergrund stellte sich als falsch heraus, da der Junge bei einem Badeunfall ohne Fremdeinwirkung ertrunken war. Die Falschmeldung wurde von mehreren Zeitungen publiziert, die offensichtlich ohne eigene Recherche voneinander abgeschrieben hatten (vgl. Jogschies 2001).

Der Fernsehproduzent Michael Born hatte 1996 insgesamt 23 Fernsehbeiträge gefälscht und mit Erfolg an privat-kommerzielle und öffentlich-rechtliche Politikmagazine verkauft, die die z. T. völlig absurden Geschichten von Katzenjägern über Krötendrogen bis hin zu angeblichen Auftritten des Ku-Klux-Klan in Deutschland ausgestrahlt haben (vgl. Born 1997, Gerhards/Borg/Lambert 2005, Pritzl 2006).

Der Journalist Tom Kummer arbeitete ab 1993 als Hollywood-Korrespondent u. a. für die Süddeutsche Zeitung (SZ). Zahlreiche seiner gefälschten Interviews mit prominenten Filmstars wurden im Magazin der SZ abgedruckt (vgl. Kummer 2009).

Vor mehr als 30 Jahren erschütterte die Veröffentlichung der gefälschten Hitlertagebücher die Glaubwürdigkeit des STERN. 1983 gab es die legendäre Pressekonferenz, bei der der Journalist Gerd Heidemann die angeblichen 62 Hitler-Tagebücher präsentierte, die er für mehr als neun Milliarden DM beim Fälscher Konrad Kujau erwarb. Es stellte sich jedoch heraus, dass hier die Kontrollmechanismen beim STERN massiv versagt haben. Das Papier, auf dem Hitler angeblich seine Aufzeichnungen aufgeschrieben haben soll, wurde mit den Weißmachern versetzt, die erst nach 1950 in der Papierherstellung zum Einsatz gekommen sind. Teile der Bücher wurden aus historischen Dokumenten abgeschrieben (vgl. Heidemann 2009, Seufert 2008).

Die Beispiele dokumentieren die Gier nach einer interessanten und lukrativen Geschichte, die unter Missachtung journalistischer Standards zu einem Skandal werden kann. Dies ist dann besonders verwerflich, wenn Unschuldige zu Unrecht skandalisiert werden und die Medien als Plattform genutzt werden, um falsche Verdächtigungen und Lügen zu verbreiten, wie die nachfolgende Beispiele zeigen.

Wenn prominente Persönlichkeiten beschuldigt werden, andere Personen sexuell missbraucht zu haben, dominiert dieser Verdacht große Teile der Medienberichterstattung. Die öffentliche Empörung ist groß und sogenannte Experten äußern medienwirksam ihre Beurteilung, noch bevor der juristische Prozess überhaupt zu einem Urteil gelangt ist. Im Fall des Wettermoderators Jörg Kachelmann, der einer Vergewaltigung beschuldigt und schlussendlich freigesprochen wurde, ging eine lange Mediendebatte voraus. Während die Wochenzeitung DIE ZEIT und der SPIEGEL den Angeklagten publizistisch unterstützten, wurden in der BUNTE und in der BILD-Zeitung erhebliche Vorwürfe ihm gegenüber artikuliert (vgl. Kepplinger 2012).

Dass Medien auch psychische Gewalt auf Opfer der Berichterstattung ausüben können, dokumentieren zahlreiche Beispiele, bei denen die BILD-Zeitung eine negative Rolle gespielt hat. Dieses Blatt steht nach wie vor für einen gezielten Kampagnenjournalismus und sorgt dafür, dass Personen systematisch persönlich diffamiert und diskreditiert werden (vgl. Boenisch 2007, Kepplinger 2012). Provokation und Tabuverletzung stellen dabei zentrale Strategien dar, um die Aufmerksamkeit der Leser zu erreichen. Normale Ereignisse werden zu Skandalen hochstilisiert. Dabei kann die Grenze zur Lüge, Fälschung und Manipulation durchaus überschritten werden. Symbolische Zuspitzungen dienen der Komplexitätsreduktion und Vereinfachung. Es erfolgt eine klare, aber nicht zwingend berechtigte Zuordnung von Gut und Böse. Inhalte werden übertrieben und aufgebauscht. Dabei kommen persuasive und manipulative Mittel und Methoden zum Einsatz, die Lügen und Verleumdungen enthalten können. Artikel über die Studentenbewegung in BILD kamen zu dem Ergebnis, dass demonstrierende Studierende pauschal als „Rabauken“, „Akademische Gammler“, „Eiterbeulen“, „Schreihälse“, „Geistige Halbstarke“, „Politische Spinner“ und „Krawall-Studenten“ bezeichnet worden sind. Mehrfach wurden grüne Politiker Opfer von BILD-Kampagnen. Die Veränderung eines Bildausschnitts etwa vermittelte den falschen Eindruck, dass der ehemalige Minister Jürgen Trittin bei einer Gewalt-Demo dabei gewesen sei.

Doch nicht nur Politiker, sondern auch Medienschaffende wurden regelmäßig Opfer der BILD-Berichterstattung. Durch die Streuung ehrverletzender Gerüchte wurden Prominente diffamiert. So sah sich der Moderator Andreas Türk dem Vorwurf der Vergewaltigung ausgesetzt. BILD startete eine Kampagne gegen ihn. Überschriften wie „Die Sex-Akte Türck“ und „Hier steht Andreas Türck ein letztes Mal im Licht“ trugen dazu bei, dass der zu Unrecht erhobene Vergewaltigungsvorwurf publizistisch ausgeschlachtet wurde. Da sich die Vorwürfe nicht erhärtet haben, wurde Türck freigesprochen. Dennoch war seine TV-Karriere dadurch für Jahre zerstört (vgl. Schertz/Schuler 2007).

Politische Skandale

Politiker stehen unter einer permanenten Medienbeobachtung. Sie brauchen die Medien, um ihre Positionen darzulegen. Ihre Karriere hängt von den Wahlentscheidungen der Bevölkerung ab. Deshalb ist es zentral, einen möglichst positiven Eindruck beim Wahlvolk zu hinterlassen. Ein Fehler in der Öffentlichkeit oder ein durch die Medien öffentlich gemachtes Fehlverhalten kann einen derartig großen öffentlichen Druck erzeugen, dass der Rücktritt und es zu einem Karriereknick oder gar zu einem Karriereende kommt. Eine missglückte Rede über die Rolle der Juden im Dritten Reich führte z. B. 1988 zum Rücktritt des damaligen Bundestagspräsidenten Philipp Jenninger.

Besonders sensibel werden persönliche Bereicherungen von Politikern wahrgenommen. So flog der damalige Ministerpräsident Lothar Späth (CDU) 1991 auf Kosten der Industrie. 2002 wurden dienstlich erworbene Bonus-Flugmeilen von den Politikern Gregor Gysi (DIE LINKE) und Cem Özdemir (BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN) privat genutzt. Im selben Jahr erhielt der ehemalige Verteidigungsminister Rudolf Scharping (SPD) Zuwendungen einer PR-Agentur (vgl. Kepplinger 2012).

Der damalige Bundespräsident Christian Wulf musste 2012 aufgrund der zahlreichen Vorwürfe einer persönlichen Bereicherung zurücktreten, auch wenn diese Beschuldigungen durch ein juristisches Verfahren später entkräftet wurden.

Skandalöses Verhalten von Politikern aufzudecken ist inzwischen nicht nur eine journalistische Aufgabe, sondern sie wird auch durch Bürgerinnen und Bürger mit Hilfe der Neuen Medien wahrgenommen.

Dass die zahlreichen Plagiatsfälle der Doktorarbeiten von Politikern inzwischen nachgewiesen werden konnten, ist Rechercheuren aus der Zivilgesellschaft zu verdanken, die ihre Fundstellen öffentlich gemacht haben und damit dazu beitragen konnten, dass unsauberes wissenschaftliches Arbeiten nachgewiesen werden konnte. Dank diverser Internetforen wie Guttenplag und Vroniplag sind neben der Dissertation von Karl Theodor zu Guttenberg die Arbeiten verschiedener Politiker einer systematischen Prüfung unterzogen worden. Insgesamt haben zu Beginn nicht die klassischen Massenmedien, sondern die aktiven Internetnutzer dazu beigetragen, die Plagiatsaffaire aufzudecken.

Der ehemalige Verteidigungsminister Karl Theodor zu Guttenberg (CSU) ist zurückgetreten, nachdem ihm eine Täuschung nachgewiesen werden konnte (vgl. Schicha 2011). Er hatte versäumt, rechtzeitigt seine Fehler zuzugeben, die berechtigten Vorwürfe wiederholt bestritten und wurde durch immer neue Plagitasfunde überführt (vgl. Kepplinger 2012). Die damalige Bundesforschungsministern Annette Schawan (CDU) übte im Rahmen seiner Plagiatsaffäre heftige Kritik am Verhalten des Ministers von zu Guttenberg. Die Prüfung ihrer eigenen Promotion führte jedoch ebenfalls zu einer Aberkennung ihres Doktortitels und einem Rücktritt. Inzwischen wurde weiteren Politikern der Doktortitel nach der Aufdeckung der Plagiatfinder durch die nachfolgende Prüfung der jeweils zuständigen Fakultäten an den Universitäten aberkannt.

Wirtschaftsskandale

Ebenso wie Politiker spielen auch Entscheidungsträger in den Wirtschaftsbetrieben im Rahmen von Skandalvorwürfen eine besondere Rolle. Die hohen Managergehälter werden a priori als Skandal klassifiziert.

Ein grundlegendes Misstrauen der Bevölkerung gegenüber der Profitorientierung von Unternehmen führt dazu, dass eine hohe Transparenz der Aktivitäten gegenüber der Öffentlichkeit erwartet wird. Dies gilt vor allem für die Branchen, die über ein erhebliches Risikopotenzial wie z. B. Chemieunternehmen oder die Atomindustrie verfügen. Als besonders dramatisch werden Störfälle, Unfälle und Katastrophen wahrgenommen, die die ökologische Umwelt und die Gesundheit von Mensch und Tier nachhaltig belasten.

Äußerst sensibel reagieren Verbraucher auch auf Lebensmittelskandale, da hier eine unmittelbare Betroffenheit der Bürger zu konstatieren ist. Gerade in derartigen Fällen berichten nicht nur die traditionellen Medien über die Skandale, sondern auch Verbraucherschützer und Umweltverbände, die den Skandal neben der notwendigen Aufklärung auch dazu nutzen, die eigene Reputation zu stärken (vgl. Geffken 2005).

Fazit

„Skandalisierungen […] verweisen auf die Grenzlinien zwischen dem Öffentlichen und dem Geheimen. […] Sie indizieren Umbruchsperioden im sozialen Wandel, sie verweisen auf Moralisierungswellen und damit fundamente Prozesse des Norm- und Medienwandels […], und sie spiegeln die Ausdifferenzierung des Mediensystems […] und die damit verbundenen neuen Selektions- und Interpretationslogiken in der medienvermittelten Kommunikation“ (Imhof 2002: 94).

Die medienethische Relevanz von Medienskandalen ist offenkundig, da diese moralische Fehlentwicklungen innerhalb der Berichterstattung öffentlich machen. Gleichwohl sollten derartige Entwicklungen nicht isoliert betrachtet werden. Der Skandal ist immer auch ein Spiegel gesellschaftlicher Rahmenbedingungen und sollte daher in einen entsprechenden Bewertungszusammenhang eingeordnet werden.

An der Aufdeckung von Missständen besteht zu Recht ein großes öffentliches Interesse. Die Herstellung von Öffentlichkeit bei Missständen ist schließlich ein Zeichen einer funktionierenden Demokratie. Skandal besitzen eine erhebliche Anziehungskraft. Emotionen werden geschürt. Es erfolgt eine klare Einteilung in Gut und Böse bzw. Opfer und Täter. Schließlich geht es stets darum, die knappe Ressource der öffentlichen Aufmerksamkeit zu erreichen. Was nicht wahrgenommen wird, existiert nicht. Zudem kann davon ausgegangen werden, dass Skandale mediale Anschlussdiskurse zur Folge haben.

Der Skandal liegt hierbei nicht zwingend am provozierenden Verhalten der Protagonisten, sondern ggf. vielmehr darin, dass ihnen zuvor eine Bühne gegeben wird, um sich skandalträchtig medial in Szene zu setzen.

Neben den inszenierten Skandalen, bei denen es in erster Linie darauf ankommt, öffentliche Aufmerksamkeit zu erhalten, gibt es die ebenfalls primär kommerziell motivierte Berichterstattung, wo weniger die Wahrhaftigkeit der Journalisten, sondern ihre ökonomischen Interessen im Mittelpunkt stehen. Medienethisch relevant sind besonders die Fälle, in denen unter dem Etikett des glaubwürdigen Journalismus plumpe Fälschungen präsentiert werden, die das Vertrauen in die Berichterstattung nachhaltig erschüttern. So dokumentieren die frei erfundenen Berichte von Born und Kummer, dass die Kontrollmechanismen der betroffenen Redaktionen kläglich versagt haben.

Die Skandalisierung ist immer dann ungerechtfertigt, wenn Menschen oder Institutionen geschädigt werden und die Vorwürfe haltlos sind. Dies ist beim Paparazzi-Journalismus ebenso der Fall wie bei den Rufmord-Kampagnen der BILD-Zeitung.

Als grundlegender Handlungsbedarf bleibt festzuhalten, dass journalistische Arbeitsbedingungen erforderlich sind, die den Berichterstattern trotz Zeit- und Konkurrenzdruck ermöglichen, gründlich zu recherchieren, um Qualität zu liefern.

Zudem sind Journalisten, aber auch Blogger und alle anderen Diskursteilnehmer gefordert, grundsätzlich sensibel und zurückhaltend mit skandalisierenden Vorwürfen gegenüber Personen und Gruppen zu sein, wenn diese nicht bewiesen sind. Jeder, der mit nichtzutreffenden Behauptungen in die Öffentlichkeit tritt, löst damit weitreichende öffentliche Reaktionen auch über die Neuen Medien aus, die sich dann rasant verbreiten können. Eine unangemessene Skandalisierung kann dramatische Folgen für die Betroffenen haben. Die Verbreitung falscher Verdächtigungen und üble Nachrede sind zudem justiziabel und können neben Schadenersatzforderungen auch die Reputation desjenigen beschädigen, der einen unangemessenen Skandalisierungsverdacht ohne die notwendige Prüfung des Wahrheitsgehaltes vorschnell verbreitet hat.

Die Herstellung von Öffentlichkeit ist im Rahmen der Skandalberichterstattung mit Chancen und Risiken verbunden. Journalisten haben einen öffentlichen Auftrag und sind verpflichtet, der Öffentlichkeit gegenüber gesellschaftlich relevante Informationen zur Verfügung zu stellen, indem sie über Skandale von öffentlichem Interesse berichten. Es existieren zwar spezifische Strukturen und Sachzwänge, die verhindern, dass die Ansprüche an eine angemessene und informative Berichterstattung immer eingelöst werden können. Berichterstatter stehen in einem Spannungsverhältnis zu den faktischen Gegebenheiten der journalistischen Praxis, die durch Konkurrenzdruck, kommerzielle In¬teressen und Zeitdruck geprägt sind. Der Zwang zur Aktualität schränkt strukturell die Möglichkeit zur umfassenden Recherche, zur Überprüfung und zur Hintergrundinformation ein. Dennoch sollte versucht werden, eine Annäherung an ideale Leitbilder bei der Herstellung von Öffentlichkeit nicht aus den Augen zu verlieren, um medienethische Standards auch im Rahmen der Skandalberichterstattung zu gewährleisten. Hierbei sind folgende Regeln zu beachten:

  • Die Privat- und Intimsphäre von Personen ist grundsätzlich auch dann zu respektieren, wenn ein öffentliches Interesse an der Berichterstattung besteht.
  • Die Aufklärung von Missständen ist grundsätzlich positiv zu bewerten. Gleichwohl sollte darauf geachtet werden, dass Informanten und Unbeteiligte dadurch nicht zu Schaden kommen.
  • Eine sauber recherchierte Netzkritik kann nur dann moralisch angemessen sein, wenn der Verfasser seine eigene Identität Preis gibt und somit haftbar gemacht werden kann, falls er gegen Regeln verstößt.
  • Grundlegende ethische Standards wie die Wahrheitspflicht und die Beachtung der Menschenwürde sind grundsätzlich einzuhalten.
  • Die möglichen negativen Folgen der Skandalberichterstattung sollten vor der Veröffentlichung reflektiert werden und ggf. dazu führen, dass entsprechende Meldungen unterlassen werden, sofern ein unkalkulierbarer Schaden zu erwarten ist, der nicht verantwortet werden kann.

Bei Beachtung dieser Leitlinien kann es sicher eher gelingen, die Öffentlichkeit über real existierende Skandale angemessen aufzuklären, ohne Unschuldige zu diskreditieren. Eine unzulässige Skandalisierung beschädigt nicht nur die Reputation des Opfers, sondern auch die desjenigen, der dafür verantwortlich ist.

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Anmerkung: Dieser Beitrag ist erschienen in: Bentele, Günter / Piwinger, Manfred / Schönborn, Gregor (Hrsg.): Kommunikationsmanagement. Strategien - Wissen - Lösungen, 5.8.1., S. 1-35